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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 06 | Kindertagespflege: Neueinführung einer Betriebsausgabenpauschale für Freihalteplätze

Das BMF hat sein Anwendungsschreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung der Kindertagespflege aktualisiert. Neu eingeführt wird eine Betriebsausgabenpauschale für Freihalteplätze von 40 €/Monat. Wird der Platz belegt, ist die Pauschale ggf. zeitanteilig zu kürzen, wobei aus Vereinfachungsgründen pauschal von 20 Arbeitstagen im Monat auszugehen ist. Wichtig ist auch die Klarstellung, dass der Ansatz der Pauschalen bei einer Betreuung im Haushalt des Kindes nicht möglich ist.

Unser nächstes Thema ist die ertragsteuerliche Behandlung der Gelder, die Pflegepersonen für die Betreuung von Kindern im familiären Rahmen erhalten. Das Bundesfinanzministerium hat sein Anwendungsschreiben dazu aktualisiert. Neu eingeführt wird eine Betriebsausgabenpauschale für sog. Freihalteplätze. Dazu gleich mehr. Sehen wir uns zunächst an: Was schreibt das BMF zur Einkunftsart?

Nach der Verwaltungsanweisung können Kindertagespflegepersonen selbständig oder nichtselbständig tätig sein.

Kindertagespflegepersonen. – Das ist ein sperriger Begriff. Lassen Sie uns lieber von den Tagesmüttern sprechen. Tagesväter sind nach wie vor Exoten. Der Männeranteil liegt bei unter 5 %.

Betreut eine Tagesmutter eigen...