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FG Münster Urteil v. - 3 K 1628/15 Erb

Gesetze: ErbStG § 30, ErbStG § 31, AO § 235

Zinsen: Hinterziehung

Beginn des Zinslaufs für Hinterziehungszinsen bei hinterzogener Schenkungsteuer

Leitsatz

Der Zinslauf für Hinterziehungszinsen bei hinterzogener Schenkungsteuer beginnt nach Ablauf der Anzeigefrist von drei Monaten, der Abgabefrist für die Steuererklärung von einem Monat und der durchschnittlichen Bearbeitungsdauer des Finanzamts, das die Veranlagung durchzuführen hat, vorliegend nach weiteren acht Monaten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AO-StB 2017 S. 80 Nr. 3
UVR 2017 S. 140 Nr. 5
TAAAG-39192

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