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StuB Nr. 6 vom Seite 234

Neuerungen zum Arbeits- und Sozialrecht und verschobene Vorhaben

Erläuterung der wesentlichsten Neuerungen

RA/WP/FAStR Harald Schumm

Zum Jahreswechsel 2016/2017 ist eine Vielzahl von Änderungen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht eingetreten. Manche Vorhaben wurden verschoben. Die aus Praxissicht wichtigsten Neuerungen und Entwicklungstendenzen sollen schwerpunktmäßig aufgezeigt werden. Ein Meilenstein ist die Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen. Zudem hat das BAG Grundsatzentscheidungen zum Mindestlohngesetz (MiLoG) getroffen.

Schönfeld/Plenker, Mindestlohn, Lexikon NWB JAAAE-89531

Kernfragen
  • Welche Neuerungen gibt es beim Mindestlohn?

  • Wann kommt die grundlegende Reform des Mutterschutzgesetzes (MuSchG)?

  • Welche Änderungen ergeben sich im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und welche Verbesserungen bringt das Flexirentengesetz für Rentner?

I. Arbeitsrecht

1. Gesetzlicher Mindestlohn

1.1 Gesetzgeberische Änderungen

[i]Krüger, Erste Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns, BBK 22/2016 S. 1110 NWB OAAAF-86071 Stier, Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns, Lohn & Gehalt direkt digital 5/2016 S. 18 NWB XAAAF-76121 Schumm, Mindestlohn: Erleichterung bei der Dokumentationspflicht und erste Urteile, StuB 23/2015 S. 929 NWB AAAAF-09502 Eilts, Das Flexirentengesetz, Lohn & Gehalt direkt digital 1/2017 S. 4 NWB LAAAF-86020 Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 8,84 € brutto je Zeitstunde. Die Mindestlohnkommission hatte mit dem Mindestlohngesetz den Auftrag erhalten, erstmals zum über die Anpassung des Mindestlohns zu entscheiden und der Bundesregierung alle zwei Jahre einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten. Die Anhebung des Mindestlohns beruht auf dem Beschluss de...