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BFH  - IV R 3/17 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: BewG § 68 Abs 2 S 1 Nr 2, EStG § 7 Abs 2, EStG § 7g, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2

Rechtsfrage

Ist die Zuwegung zu einer Windenergieanlage in einem Windpark als selbständiges unbewegliches Wirtschaftsgut zu qualifizieren, oder handelt es sich um eine Betriebsvorrichtung, da die Zuwegung ausschließlich der Errichtung, Wartung und Reparatur der Windenergieanlage dient und nach deren Abbau nutzlos und wertlos wird?

Absetzung für Abnutzung; Betriebsvorrichtung; Bewegliches Wirtschaftsgut; Grundstück; Investitionsabzugsbetrag; Windkraftanlage

Fundstelle(n):
VAAAG-43175

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