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FG Baden-Württemberg 17.02.2016 4 K 1838/14, NWB 35/2017 S. 2642

Abgabenordnung | Arbeitnehmer trifft kein grobes Verschulden bei Übernahme von Arbeitgeberangaben

Das entschieden, dass kein grobes Verschulden des Arbeitnehmers vorliegt, wenn ihm nachträglich bekannt wird, dass der in den Jahresbescheinigungen seines Schweizer Arbeitgebers ausgewiesene Bruttoarbeitslohn zu hoch war, weil er gezahlte Kinderzulagen enthielt.

Anmerkung:

Bei der Erstellung der Steuererklärung stellen Fehler und Nachlässigkeiten des Steuerpflichtigen oder seines steuerlichen Beraters, die üblicherweise vorkommen und mit denen immer gerechnet werden muss, keine grobe Fahrlässigkeit dar; insbesondere bei unbewussten – mechanischen – Fehlern, die selbst bei sorgfältiger Arbeit nicht zu vermeiden sind, kann grobe Fahrlässigkeit – nicht stets, aber im Einzelfall – ausgeschlossen sein. Im Streitfall lag in dem Umstand, dass der st...