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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 23 | Reisekosten: Anwendung der Entfernungspauschale für Fahrten von Bauarbeitern zum Sammelpunkt

Eine „typischerweise arbeitstägliche” Anfahrt zu einem Sammelpunkt i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG ist nach einem Urteil des FG Sachsen anzunehmen, wenn zwar die Anfahrt nicht an jedem Arbeitstag stattfindet, jedoch immer dann, wenn der Arbeitnehmer von seinem Wohnort aufbricht, um seine Arbeit binnen eines Tages oder länger auf einer Baustelle zu verrichten. Bauarbeiter sollen daher in diesen Fällen nur die Entfernungspauschale geltend machen können.

Mit der Reisekosten-Reform ist ab 2014 eine neue Regelung für Fahrten zu sog. Sammelpunkten eingeführt worden.

Es geht um die Fälle, bei denen zwar keine erste Tätigkeitsstätte vorliegt, der Arbeitgeber aber festgelegt hat: Der Arbeitnehmer soll sich zunächst dauerhaft arbeitstäglich an einem festgelegten Ort einfinden, um von dort seine Einsatzorte aufzusuchen oder von dort seine berufliche Tätigkeit aufzunehmen. Beispiele sind der Treffpunkt für einen betrieblichen Sammeltransport oder ein Busdepot. Die Fahrten des Arbeitnehmers von der Wohnung zu dem vom Arbeitgeber festgelegten Sammelpunkt werden wie Fahrten zu einer ersten Tätigkeitsstätte behandelt. D. h. für diese Fahrten darf nur die Entfernungspauschale angesetzt werden.

Im Gesetz heißt es: Die Son...