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NWB Nr. 51 vom Seite 3912

Qualifikation kommt von Qual: Kein Betriebsausgabenabzug von Aufwendungen eines Zahnarztes für Vermittlung eines Professorentitels

Dr. Thomas Wiesch

Im hier besprochenen Urteil NWB MAAAG-63182 handelte es sich beim Kläger um einen selbständig tätigen Zahnarzt. Der Kläger schloss mit einer Vermittlungs-GmbH einen „Wissenschaftsvertrag“. Danach sollte dem Kläger eine Professur an einer ungarischen Universität vermittelt werden, die ihn dazu berechtigte, den Professorentitel auch in Deutschland zu führen. Für die Vermittlungsleistung vereinbarten die Parteien ein Honorar von 47.600 €. Im Frühjahr 2009 beurkundete der Dekan einer ungarischen Universität, dass der Kläger zum Gastprofessor ernannt werde und berechtigt sei, den Titel „Professor“ zu führen. Im Rahmen seiner Gastprofessur hatte der Kläger unentgeltlich Lehrtätigkeiten zu erbringen. Der Kläger begehrte den Abzug des Vermittlungshonorars als Betriebsausgabe bei den Einkünften aus seiner selbständigen Tätigkeit als Zahnarzt, was das Finanzamt ablehnte.

Das FG Münster versagte ebenfalls den Betriebsausgabenabzug. Die Aufwendungen für die Vermittlung der Gastprofessur seien zwar durch die freiberufliche Tätigkeit des Klägers veranlasst, denn das Führen eines Professorentitels entfalte einen positiven Werbeeff...