Kiehl – Steuerfachangestellte
Puke

Lexikon für Steuerfachangestellte

17. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-470-53666-8

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Lexikon für Steuerfachangestellte (17. Auflage)

O

1 Oberfinanzdirektion

Die Oberfinanzdirektion (OFD) – eine gemeinsame Mittelbehörde von Bund und Ländern – hat die Leitung der Finanzverwaltung des Bundes und des Landes in ihrem Bezirk (§ 8 FVG).

Die OFD wird durch den Oberfinanzpräsidenten geleitet. Der Oberfinanzpräsident ist sowohl Bundesbeamter als auch Landesbeamter.

Einzelheiten zu den Aufgaben der OFD siehe § 8 FVG.

2 Objektsteuern

>>  Sachsteuern

3 Ökonomisches Prinzip

Das ökonomische Prinzip strebt ein möglichst günstiges Verhältnis von Aufwand und Ertrag an. Man unterscheidet in zwei Formen:

  • Maximalprinzip

    Mit gegebenem Aufwand (Mitteln) soll ein größstmöglicher Ertrag (Erfolg) erreicht werden.

  • Minimalprinzip

    Mit geringstmöglichem Aufwand (Mitteln) soll ein bestimmter Ertrag (Erfolg) erreicht werden.

4 OFD

>>  Oberfinanzdirektion

5 Offenbare Unrichtigkeit

>>  Fehler

6 Offene Handelsgesellschaft

Die OHG (§§ 105 – 160 HGB, ergänzend §§ 705 – 740 HGB) ist die vertragliche Vereinigung von zwei oder mehr Personen zum Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma mit unbeschränkter Haftung aller Gesellschafter.

Die Gesellschafter einer OHG können natürliche oder juristische Personen sein. Aber auch eine OHG oder KG (nicht dagegen eine GbR) ha...

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