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FG Hamburg 08.01.2018 2 V 144/17, BBK 10/2018 S. 449

Buchführung | Kassenführung bei Restaurant mit Lieferservice

Die Kassenführung bei einem Restaurant, das auch Speisen liefert und seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, ist fehlerhaft,

  • [i]Keine einzige Stornobuchungwenn die Z-Bons über einen Zeitraum von drei Jahren keine Stornobuchungen aufweisen, da dies jeglicher Lebenserfahrung widerspricht, und

  • [i]Umsätze aus dem Lieferservice in Z-Bons nicht enthaltenwenn die Z-Bons lediglich die Restaurantumsätze enthalten, nicht aber auch die S. 450Umsätze aus dem Lieferservice, die lediglich einmal im Monat vom Steuerberater gebucht werden. Nach dem FG hatte der Fahrer eine eigene Kasse, für die nach § 146 AO tägliche Aufzeichnungen hätten vorgenommen werden müssen.

Angesichts dieser Mängel ist die Buchführung nach § 158 AO nicht der Besteuerung zugrunde zu legen, sondern durch eine Schätzung zu ersetzen.

Hinweis:

[i]Zu viele Stornobuchungen oder keine Stornobuchungen schädlichFür die Unternehmer ist das schon etwas bitter: Gibt es zu...