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FG Düsseldorf 29.07.2016 13 K 2088/14 E,U, BBK 10/2018 S. 450

Buchführung | Tatsächliche Verständigung bei Buchführungsmängeln

Der Unternehmer kann mit dem Finanzamt eine tatsächliche Verständigung über eine Hinzuschätzung treffen, wenn der Außenprüfer Mängel in der Buchführung feststellt. Die tatsächliche Verständigung ist dann für beide Seiten bindend (Unternehmer und Finanzamt). Eine Anfechtung ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei einer Täuschung oder Drohung seitens des Finanzamts. Allein eine Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume mehrere Monate vor dem Abschluss der tatsächlichen Verständigung stellt aber keine solche Drohung dar.

[i]Hinzuschätzung wurde vereinbartIm Streitfall hatte der Kläger, dessen Buchführung mangelhaft war, mit dem Finanzamt eine tatsächliche Verständigung über eine Hinzuschätzung getroffen. Anschließend focht der Kläger die Bescheide an, weil sie nichtig seien und er die tatsächliche Verständigung ...