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LSG Bayern Urteil v. - L 13 R 25/17

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Verrechnung mit dem unpfändbaren Teil einer Altersrente ist auch nach erteilter Restschuldbefreiung zulässig.

2. Die Entscheidung über die Niederschlagung einer Forderung ist nicht vom Rentenversicherungsträger im Rahmen der Entscheidung über die Verrechnung, sondern ausschließlich vom Inhaber der Forderung zu treffen.

Fundstelle(n):
FAAAG-84827

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