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IWB Nr. 20 vom Seite 767

Automatischer Austausch von Finanzinformationen mit Hongkong

Auswirkungen von BEPS und Ausnahmen von den Meldepflichten der Finanzinstitute im Stadtstaat

Stefan Schmierer

Hongkong, als einer der weltweit führenden Finanzstandorte, hatte in der Vergangenheit Probleme, sich an die internationalen Vorschriften zur Vermeidung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung anzupassen, was zu teils massiver Kritik anderer Staaten und internationaler Organisationen führte. Dies versucht Hongkong nun zu kompensieren, indem es dem Abkommen zum automatischen Informationsaustausch von Finanzinformationen (AEOI) beitrat. Dazu hat der Stadtstaat vor Kurzem umfangreiche Änderungen seiner Steuergesetzgebung vorgenommen.

Kernaussagen
  • Hongkong trat schon früh den WTO-Vorschriften über den automatischen Austausch von Finanzinformationen bei und setzt diese immer konkreter um. Aufgrund der großen Anzahl von ausländischen Fachkräften und ausländischen Firmen in Hongkong wird dies massive Auswirkungen in Hongkong haben.

  • Bis zum haben insgesamt 1.800 Finanzinstitutionen Finanzinformationen von Kunden aus insgesamt 75 Staaten an die Finanzbehörde von Hongkong gemeldet.

  • Es bleiben noch immer Schlupflöcher, durch welche die Erfassung und Meldung von Finanzinformationen umgangen werden kann.

I. Einführung

[i]Hongkong galt als Steueroase, folgt seit 2014 aber schrittweise den OECD-VorgabenNachdem die OECD im Herbst 2014 die Vorschriften zum automatischen Austausch v...