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USt direkt digital Nr. 21 vom Seite 2

Geschäftsveräußerung bei Übernahme einer Gaststätte

Professor Dr. Peter Mann

Die Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG stellt eine Vergünstigung bei der Übertragung eines gesamten Unternehmens oder eines eigenständig lebensfähigen Teils eines Unternehmens dar. Die Vergünstigung ist kein Wahlrecht. Sie ist vielmehr von den tatsächlichen Gegebenheiten des Sachverhaltes abhängig. Im Laufe der Zeit hat sich eine umfangreiche Kasuistik, nicht zuletzt durch die Rechtsprechung des EuGH, herausgebildet. Die aktuelle BFH-Entscheidung zeigt, dass die Frage, ob eine Geschäftsveräußerung vorliegt, von Nuancen im Sachverhalt abhängig sein kann.

I. Leitsatz (amtlich)

Die Übertragung des Inventars einer Gaststätte ist auch dann eine nicht der Umsatzsteuer unterliegende Geschäftsveräußerung, wenn der Erwerber mit dem übertragenen Inventar die Gaststätte dauerhaft fortführen kann und selbst über die zur Fortführung der Tätigkeit erforderliche Immobilie verfügt, weil er diese von einem Dritten gepachtet hat (Anschluss an das , BStBl 2012 II S. 842; Abgrenzung vom , BStBl 2015 II S. 616).

II. Sachverhalt

Der Kläger übernahm im Frühjahr 2015 einen Gastronomiebetrieb von dem ursprünglichen Betreiber. Der bereits seit Jahrzehnten bestehende Betrieb war von dem V...