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NWB Nr. 9 vom Seite 613

Aktuelles

Beiträge zu Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen (D&O-Versicherungen)

D&O-Versicherungen dienen der Absicherung von Haftungsrisiken der Organe von Kapitalgesellschaften. Versichert sind in der Regel Vermögensschäden, die den versicherten Personen in ihrer Eigenschaft als Organ einer Kapitalgesellschaft (etwa als Geschäftsführer einer GmbH oder als Vorstand einer AG) nach den jeweiligen Haftungsbestimmungen entstehen können.

Bisher war die Finanzverwaltung der Auffassung, dass der durch eine D&O-Versicherung gewährte Versicherungsschutz nicht im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liege und behandelte die auf den Arbeitnehmer entfallende Versicherungsprämie wegen dessen persönlichen Interesses an der Absicherung als steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Von dieser Auffassung ist die Finanzverwaltung nunmehr teilweise abgerückt. Gemäß liegt der durch die D&O-Versicherung gewährte Versicherungsschutz im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers - was e...