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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 6 K 215/18

Gesetze: EStG § 62 ; EStG § 63

Kindergeld: inländischer Wohnsitz eines Kindes, welches ab der 1. Klasse in Serbien zur Schule geht

Leitsatz

Wird ein Kind bereits zu Beginn des 1. Schuljahres zu den Großeltern ins Ausland geschickt, um dort mindestens zehn Jahre zur Schule zu gehen, genügt es nicht für die Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes, wenn das Kind die Eltern in den Schulferien für insgesamt ca. 3,5 Monate im Jahr besucht, wenn es keine besonderen Indizien für eine feste soziale Bindung an Deutschland gibt. Hierbei können auch mangelhafte deutsche Sprachkenntnisse Bedeutung erlangen.

Fundstelle(n):
PStR 2019 S. 279 Nr. 12
KAAAH-30291

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