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NWB Nr. 41 vom Seite 2989

Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern

Verhandlungsmarathon des BFH zu § 6a GrEStG – Analyse und Ausblick

Dr. Daniel Mohr, Anke Richert und Carolin Babel

Der EuGH hatte mit [i]Zum EuGH-Urteil s. Wischott/Graessner, NWB 9/2019 S. 566Urteil v.  - Rs. C-374/17„A-Brauerei“ ( NWB YAAAH-05146) entschieden, dass § 6a GrEStG keine unzulässige staatliche Beihilfe darstellt. Stand damit fest, dass die Begünstigungsnorm grds. anwendbar bleibt, waren etliche mit § 6a GrEStG verbundene einfachgesetzliche Fragen zu klären. Der BFH hatte das BMF zum Beitritt und zur Stellungnahme zu verschiedenen Auslegungsfragen aufgefordert. Am 21. und fanden die mündlichen Verhandlungen zur Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 6a GrEStG vor dem II. Senat statt. Der nachfolgende Beitrag gibt einen kurzen Überblick über den Inhalt der Verhandlungen und einen Ausblick über mögliche Konsequenzen des Gesetzgebers und der Finanzverwaltung betreffend den gleich lautenden Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder v.  zur Anwendung des § 6a GrEStG (BStBl 2012 I S. 662).

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Überblick

[i]Eingeführt durch WachstumsbeschleunigungsgesetzDie Steuerbefreiung des § 6a GrEStG wurde durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) v.  (BGBl 2009 I S. 3950) eingeführt. Sie sollte nach dem im Gesetzgebungsverfahren bekundeten Willen (vgl. BT-Drucks. 17/15) dazu dienen, schnell und effektiv Wachstumshemmnisse zu bese...