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Online-Nachricht - Dienstag, 06.06.2023

Grunderwerbsteuer | Anwendung des § 6a GrEStG (BMF)

Das BMF hat die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung des § 6a GrEStG veröffentlicht ( FM3-S 4518-1/8).

Hintergrund: Mit dem Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vom (BGBl. I, 986) wurde neben der Änderung des § 1 Absatz 2a GrEStG sowie der Neueinfügung eines Absatzes 2b in § 1 GrEStG der Anwendungsbereich der Steuervergünstigung in § 6a GrEStG um diesen neuen Erwerbsvorgang mit Wirkung zum erweitert. Unter der Überschrift "Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern" gibt die Vorschrift eine eigenständige Beschreibung für die an einem begünstigungsfähigen Erwerbsvorgang beteiligten Rechtsträger. Der Kreis der an einem nach § 6a GrEStG begünsti...