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NWB Nr. 45 vom Seite 3296

Der Formwechsel als Steuerfalle für den Anteilstausch

Hessisches FG zur rückwirkenden Besteuerung eines Einbringungsgewinns II aufgrund eines Formwechsels

Marcel Jordan

[i]Ronneberger, NWB 43/2018 S. 3155Im Urteil v.  - 2 K 406/16 ( NWB NAAAH-13199) erkannte das Hessische FG in dem Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft nach erfolgtem Anteilstausch eine schädliche Veräußerung innerhalb der Sperrfrist. Mithin komme es zu einer rückwirkenden Einbringungsgewinnbesteuerung. Während bereits der (BStBl 2019 II S. 45) die Aufwärtsverschmelzung als sperrfristverletzendes Ereignis angesehen hatte, zeigt das Urteil des Hessischen FG zugleich die steuerliche Gefahr einer Folgeumwandlung für bereits erfolgte Anteilseinbringungen auf.

I.

1. Sachverhalt

[i]Qualifizierter AnteilstauschDie Klägerin, eine natürliche Person, war Alleingesellschafterin der A-GmbH. Herr C war alleiniger Gesellschafter einer spanischen Kapitalgesellschaft (D-SLU). Im September 2007 brachten die Klägerin und Herr C jeweils ihre Beteiligungen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in die E-GmbH ein. Die Einbringung der Anteile erfolgte steuerlich unter den Voraussetzungen des § 21 UmwStG unter dem gemeinen Wert (qualifizierter Anteilstausch). Dies löste die siebenjährige Sperrfrist i. S. des § 22 Abs. 2 UmwStG aus.

[i]Steuerneutraler Formwechsel in OHGIm ...