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NWB Nr. 11 vom Seite 758

Anforderungen an den Satzungswortlaut gemeinnütziger Vereine

„Selbstlosigkeit“ als gemeinnützigkeitsrechtliches Satzungserfordernis

Simon Beyme

[i] Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz, Gemeinnützigkeit, Steuertipps für Vereine Die Satzung ist das Grundgerüst bzw. das „Grundgesetz“ eines Vereins. Zivilrechtlich zeichnen sich Vereinssatzungen durch eine große Flexibilität aus. So kann gem. § 40 BGB von einer Vielzahl von Vorschriften durch Satzung abgewichen werden. Möchte ein Verein als gemeinnützig anerkannt werden, wird die relativ freie Gestaltbarkeit der Satzung durch Vorgaben der AO eingeschränkt. So müssen gemeinnützige Vereine gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 AO die Satzungszwecke und die Art ihrer Verwirklichung so genau bestimmen, dass das Finanzamt aufgrund der Satzung prüfen kann, ob die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die mit der Gemeinnützigkeit einhergehenden steuerlichen Vergünstigungen gegeben sind. Die Satzung hat hierzu gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 AO die in der Mustersatzung (Anlage 1 zu § 60 AO) bezeichneten Festlegungen zu enthalten. [i]FG Düsseldorf, Urteil v. 20.8.2019 - 6 K 481/19 AO, NWB XAAAH-34163 Dabei kann sich die Frage stellen, inwiefern Abweichungen von der Mustersatzung möglich sind, ob diese wörtlich zu übernehmen ist oder ob eine sinngemäße Übernahme ausreicht. Speziell mit dem gemeinnützigkeitsrechtlichen Erfordernis der „Selbstlosigkeit“ i. S. von § 55 AO und der diesbezüglichen Formulierung in der Satzun...