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BFH 23.07.2019 XI R 7/17, StuB 7/2020 S. 284

Umsatzsteuer | Ort der Leistungen eines Boxtrainers

(1) Der Anwendungsbereich des § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a UStG a. F. ist nicht auf Leistungen bei Veranstaltungen beschränkt. (2) Trainerleistungen stellen mit sportlichen Leistungen zusammenhängende Tätigkeiten dar, die für die Ausübung der Leistungen unerlässlich sind, wenn der Sport auf demselben Niveau und in vergleichbarer Qualität ohne die zu prüfende Tätigkeit nicht gewährleistet wäre (Bezug: § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a UStG).

Praxishinweise

(1) Abweichend von der Bestimmung zum Ort der Leistung in § 3a Abs. 1 Satz 1 UStG führte der Unternehmer in den Streitjahren 2008 und 2009 nach § 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a UStG in der vor 2010 gültigen Fassung (UStG a. F.) u. a. wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche oder ähnliche Leistungen einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter sowie die damit zusammenhängenden Tätigkeiten, die für die Ausübung de...