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NWB Nr. 15 vom

Anpassung der Gewerbesteuer-Vorauszahlung infolge der Auswirkungen des Coronavirus

Prof. Dr. Frank Hechtner

Die Folgen aus der Ausbreitung des Coronavirus halten weiterhin an. Mittlerweile sind erste Sofortmaßnahmen angelaufen, die die Wirtschaft stützen sollen. Im Vordergrund dieser Maßnahmen steht die Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen aus den Auswirkungen durch das Coronavirus. Hierzu haben die obersten Finanzbehörden der Länder mit Datum v.  gleich lautende Erlasse veröffentlicht, die die Vorauszahlung der Gewerbesteuer betreffen (NWB JAAAH-44900).

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Gleich lautende Ländererlasse zur Anpassung der Gewerbesteuer-Vorauszahlung

Das BMF hatte am [i]BMF-Schreiben und gleich lautende Ländererlasse v. 19.3.2020 ein BMF-Schreiben zu steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus veröffentlicht (NWB TAAAH-44901). Dies regelt Maßnahmen zur Stundung, der Anpassung von Vorauszahlungen und dem Vollstreckungsaufschub. Mit selbigem Datum wurden gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu gewerbesteuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus veröffentlicht. Geregelt wird hier die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen.

  • Die [i]Anpassung der GewSt-VorauszahlungenLändererlasse sprechen die Gewerbesteuer-Vorauszahlung un...