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OLG München 22.04.2020 31 Wx 147/19, NWB 19/2020 S. 1403

Gebühren | Festsetzung des Geschäftswerts

Der Grundsatz, dass bei Vertretung eines Anwalts in eigener Sache in einem Spruchverfahren kein Rechtsschutzinteresse für eine Festsetzung des Geschäftswerts zur Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren besteht, gilt nicht, sofern eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Antragsteller vertritt, die zugleich ihre Organe und Namensgeber sind.