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StuB Nr. 22 vom Seite 893

Umsatzsteuerverbindlichkeiten und Vorsteuervergütungsansprüche im Insolvenzantragsverfahren

Prof. Dr. Jens M. Schmittmann, Essen

I. Einführung

Wird ein Insolvenzantrag gestellt, prüft das Insolvenzgericht, ob die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen erforderlich ist (§ 21 Abs. 1 InsO). In der Regel wird ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet und ein sog. „schwacher“ vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Nur selten erfolgt die Anordnung eines Verfügungsverbots, mit der die Bestellung eines sog. „starken“ vorläufigen Insolvenzverwalters einhergeht (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 1. Alt. InsO; vgl. Schmittmann, in: Waza/Uhländer/Schmittmann, Insolvenzen und Steuern, 13. Aufl. 2021, Rz. 235). Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die wichtigsten umsatzsteuerlichen Fragen in diesem Verfahrensabschnitt.

II. Vorläufiges Insolvenzverfahren mit Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Im Insolvenzverfahren ist zwischen den – sofern nicht Masseunzulänglichkeit gem. § 208 InsO angezeigt und die Befriedigungsreihenfolge gem. § 209 InsO einzuhalten ist – aus der Insolvenzmasse zu leistenden Masseverbindlichkeiten i. S. des § 55 InsO und den Insolvenzforderungen i. S. des § 38 InsO, auf die nur die regelmäßig geringe Insolvenzquote entfällt, zu unterscheiden. Grundsätzlich begründet lediglich der Insolvenzverwalter Masseverbindlichkeiten (§ 55 Abs. 1 InsO). Allerdings gibt es von diesem Gr...