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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 5 K 1048/17 U,AO

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1a; UStG § 2 Abs. 1; UStG § 4 Nr. 9 a); UStG § 9 Abs. 1; UStG § 13b Abs. 2 Nr. 3; UStG § 13b Abs. 5 Satz 1; MWStSystRL Art. 9 Abs. 1 Satz 3; BGB § 705

Leistungsempfänger als Umsatzsteuerschuldner: Nicht steuerbare Geschäftsveräußerung durch Bauträger – Vermietungsgarantie - Unternehmereigenschaft bei langfristiger Grundstücksvermietung durch Bruchteilsgemeinschaft - Qualifikation als Vermietungs-GbR

Leitsatz

  1. Die Veräußerung noch nicht fertiggestellter Wohnungen durch einen die Vermietung garantierenden, aber selbst nicht als Vermietungsunternehmen aktiven Bauträger stellt keine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen in Gestalt der Übertragung eines Vermietungsteilbetriebes dar.

  2. Der Erwerb von zwei Wohnungen zu Bruchteilseigentum von Eheleuten mit der Absicht der langfristigen Vermietung ist als unternehmerische Betätigung einer GbR zu qualifizieren, die im Fall der Option des Veräußerers zur Umsatzsteuerpflicht zum Übergang der Steuerschuld auf die GbR als Leistungsempfängerin führt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2021 S. 743 Nr. 12
GStB 2021 S. 3 Nr. 1
CAAAH-64296

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