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NWB Nr. 1 vom Seite 7

Die Dienstreisezeit als Arbeitszeit – oder doch nicht?

Prof. Dr. Klaus Olbertz

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 38Der arbeitsrechtlich richtige Umgang mit Zeiten einer Dienstreise kann in der betrieblichen Praxis Probleme bereiten. Ob die Reisezeiten als solche Arbeitszeit i. S. des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) darstellen, ist oftmals genauso unklar wie die Frage, ob und inwieweit Reisezeiten vergütungspflichtig sind.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Begriff der Dienstreisezeit

Vom Begriff der Dienstreisezeit sind all jene Zeiträume umfasst, die der Arbeitnehmer für eine Dienstreise aufwendet. Hierzu gehören die Fahrten, bei denen sich der Arbeitnehmer auf der Hin- und Rückfahrt zum oder vom auswärtigen Dienstort befindet, sowie die Zeiten für die Wahrnehmung des Dienstgeschäfts am auswärtigen Ort.

Verpflichtung des Arbeitnehmers zu Dienstreisen

[i]Arbeitsvertragliche Vereinbarung und/oder TätigkeitsbildBei entsprechender arbeitsvertraglicher Vereinbarung ist der Arbeitnehmer zur Durchführung angeordneter Dienstreisen verpflichtet. Im Übrigen ergibt sich eine entsprechende Verpflichtung häufig bereits aus dem Berufsbild oder Tätigkeitsfeld des Arbeitnehmers. Dies kann auch Auslandsdienstreisen umfassen.

[i]AN muss keine Gesundheitsgefahren hinnehmenJedoch muss eine Dienstreise stets ohne Gesundheitsgefährdung möglich sein. Deshalb kann der Arbeitnehmer eine Dienstreise verweige...