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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 10 K 410/17 H (L)

Gesetze: EStG § 3b Abs. 1; EStG § 41b Abs.1 Satz 1; EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1

Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit – Anforderungen an Vorauszahlungen auf spätere Einzelabrechnungen

Leitsatz

  1. Für die Steuerfreiheit von pauschal ausgezahlten Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit reicht es nicht aus, im Wege einer bloßen Kontrollrechnung rein rechnerisch zu ermitteln, ob die tatsächlich gezahlten SFN-Zuschläge unter dem Betrag bleiben, der nach § 3b EStG steuerfrei hätte gezahlt werden können.

  2. Die Qualifikation derartiger Pauschalen als Vorauszahlungen auf die bei Abschluss des Lohnkontos vorzunehmende Jahreseinzelabrechnung (vgl. dazu , BStBl 1991 II S. 293) setzt vielmehr eine entsprechende vertragliche Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und die Erfüllung der sich daraus ergebenden Ausgleichsansprüche in Höhe der Differenz zu den bislang erfolgten Zahlungen voraus.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2021 S. 6 Nr. 37
DStRE 2021 S. 1291 Nr. 21
GStB 2021 S. 290 Nr. 8
EAAAH-70570

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