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NWB-EV Nr. 3 vom Seite 97

Beendigung der Testamentsvollstreckung durch Vereinbarung zwischen Testamentsvollstrecker und Erbe

Übersicht über die (begrenzten) Möglichkeiten

Dr. Rüdiger Werner

Die Testamentsvollstreckung ist – möchte man es drastisch ausdrücken – ein Instrument der Herrschaft der Toten über die Lebenden. Sie ist für die Erben mit einschneidenden Konsequenzen verbunden. Die Befugnis zur Verwaltung des Nachlasses wird in diesem Fall u. U. für einen sehr langen Zeitraum auf einen fremden Dritten verlagert. Aus Sicht der Erben stellt sich in diesen Fällen häufig die Frage, wie er sich des Testamentsvollstreckers und darüber hinaus auch von der Testamentsvollstreckung befreien kann. Die Möglichkeiten dazu sind durchaus begrenzt. Die Situation scheint sich zwar auf den ersten Blick etwas günstiger darzustellen, wenn der Testamentsvollstrecker bereit ist, mitzuspielen. Eine einvernehmliche Beendigung der Testamentsvollstreckung durch Vereinbarung zwischen Testamentsvollstrecker und Erben ist allerdings im System der Testamentsvollstreckung nicht vorgesehen. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die insoweit bestehenden Möglichkeiten.

Kernaussagen
  • Vereinbarungen zwischen Testamentsvollstrecker und Erbe sind im System der Testamentsvollstreckung nicht vorgesehen. Der Testamentsvollstrecker kann mit dem Erben vereinbaren, sein Amt zu kündigen. Dadurch w...