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Finanzgericht Rheinland-Pfalz  Urteil v. - 2 K 1590/19 EFG 2021 S. 1025 Nr. 12

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7 ; EStG § 32d Abs. 1 Satz 1

Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Ausgleichszahlung im Zusammenhang mit der Rückabwicklung eines Darlehensvertrages

Leitsatz

Leistet die darlehensgewährende Bank im Zusammenhang mit der Rückabwicklung eines Darlehensvertrages (aufgrund Widerrufs des Kreditnehmers wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung) aufgrund eines Vergleichs eine Zahlung an den Kreditnehmer, so können darin Einkünfte aus Kapitalvermögen zu sehen sein.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStR 2021 S. 6 Nr. 31
DStRE 2021 S. 1034 Nr. 17
EFG 2021 S. 1025 Nr. 12
ErbStB 2021 S. 183 Nr. 6
XAAAH-76368

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