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IWB Nr. 15 vom

Die Betriebsaufspaltung auf (Auslands-)Reise

Filip Schade und Philip Poerschke

Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung sind auch in einem grenzüberschreitenden Fall anzuwenden. Dies hat der Erste Senat des BFH in seinem Urteil v.  - I R 72/16, NWB IAAAH-78531 bestätigt. Zugleich konstatierte er, der Besitzunternehmer erziele bei Vorliegen der Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung stets originär gewerbliche Einkünfte. Beide BFH-Feststellungen werden von den Autoren kritisch gewürdigt, offene Diskussionspunkte angesprochen sowie die Auswirkungen des BFH-Urteils auf zukünftige Sachverhalte geschildert.

I. Sachverhalt und Entscheidung des BFH

Im BFH-Urteil ging es um eine gemeinnützige Stiftung mit Sitz in Deutschland, die Alleingesellschafterin einer niederländischen BV ist. An diese vermietet sie ein in den Niederlanden belegenes Grundstück. Die BV nutzte das Grundstück für ihre operative Geschäftstätigkeit. Neben der Grundstückspacht bezog die Stiftung ebenfalls Dividenden von der BV.

Der BFH stellte hier eine personelle und sachliche Verflechtung zwischen der deutschen Besitzunternehmerin (Stiftung) und der ausländischen Betriebsgesellschaft (BV) fest. Weiterhin erkannte er, die Rechtsfolgen der ...