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Online-Nachricht - Mittwoch, 08.09.2021

Einkommensteuer | Abzug der Dienstwohnungsvergütung eines Botschafters (FG)

Ein Botschafter, der im Inland eine Wohnung unterhält und vom Auswärtigen Amt angewiesen ist, eine Dienstwohnung in der ausländischen Botschaft zu beziehen, kann die Kosten für diese Zweitwohnung im Ausland unabhängig von deren Größe steuerlich geltend machen (; Revision zugelassen).

Sachverhalt: Der Kläger, ein deutscher Staatsangehöriger, war im Streitjahr 2017 als Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in verschiedenen Ländern in Asien tätig und wohnte – wie vom Auswärtigen Amt angewiesen – in Wohnungen, die sich in den jeweiligen Botschaften befanden. Die Wohnungen hatten eine Größe zwischen 186 qm und 249 qm. Neben seinem steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn (98.312 €) erhielt der Kläger steuerfreie Ausla...

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