Bernhard Schmitz, Petra Lorey, Richard Harder

Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer

3. Aufl. 2022

ISBN der Online-Version: 978-3-482-62663-0
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64603-4

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Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer (3. Auflage)

IV. Formen der Berufsausübung

1. Allgemeines

Eine der Kernvorschriften der WPO ist § 43a Abs. 1 WPO. Dort ist geregelt, in welcher Form und in welchen Funktionen der Beruf des WP ausgeübt werden kann. Berufsangehörige üben danach ihren Beruf hauptsächlich in folgender Weise aus:

  • als selbständige Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis

  • in gemeinsamer Berufsausübung in Personengesellschaften gem. § 44b WPO

  • als Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, persönlich haftende oder nach dem Partnerschaftsgesetz verbundene Personen einer Wirtschaftsprüfungs- oder Buchprüfungsgesellschaft

  • als zeichnungsberechtigte Vertreter oder Angestellte bei:

    • Berufsangehörigen

    • WPG und Personengesellschaften nach § 44b Abs. 1 WPO

    • EU- oder EWR-Abschlussprüfern

    • EU- oder EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften

    • bestimmten Prüfungsverbänden

    • überörtlichen Prüfungseinrichtungen

Wegen ihrer besonderen Nähe zur Berufsausübung ist eine Reihe von anderen wirtschaftsprüfertypischen Tätigkeiten für Wirtschaftsprüfer ohne Weiteres erlaubt (§ 43a Abs. 1 Nr. 4–11 WPO). Das sind z. B. Tätigkeiten

  • als gesetzlicher Vertreter einer Steuerberatungsgesellschaft oder Rechtsanwaltsgesellschaft,

  • als Angestellter bei der WPK,

  • bei der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht),

  • bei der DPR (Deu...

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