Mathias Grootens

Grundsteuergesetz Kommentar

2. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-482-67802-8

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Mathias Grootens - Grundsteuergesetz Kommentar Online

§ 3 HGrStG Steuerschuldner (ersetzt den § 10 des Grundsteuergesetzes)

Torsten Bock, Wolfgang Lapp (Januar 2023)
Verwaltungsanweisungen

AE HGrStG zu § 3 des Anwendungserlasses zum Hessischen Grundsteuergesetz (AE HGrStG) des Hessischen Ministeriums der Finanzen vom (G1030 A-061-II6a/10), Staatsanzeiger für das Land Hessen vom , S. 644.

A. Allgemeine Erläuterungen zu § 3 HGrStG

I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift

1§ 3 HGrStG ersetzt die bundesrechtliche Vorschrift zum Schuldner der Grundsteuer (§ 10 GrStG) und trifft für Hessen eine eigene landesgesetzliche Regelung. Die Regelung ist erforderlich, da § 10 GrStG für die Bestimmung des Steuerschuldners auf die Person Bezug nimmt, der der Grundsteuerwert zugerechnet wird, den es im hessischen Grundsteuermodell nicht gibt.

2§ 3 Abs. 1 HGrStG bestimmt daher, dass Schuldner der Grundsteuer derjenige ist, dem der Steuergegenstand i. S. des § 2 Nr. 2 GrStG bei der Festsetzung des Steuermessbetrags zugerechnet wird. Wem der Steuergegenstand bei der Festsetzung des Steuermessbetrags zugerechnet wird, bestimmt wiederum § 3 Abs. 2 HGrStG und richtet sich nach § 39 Abs. 1 AO und § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO.

3–5(Einstweilen frei)

Entstehung und Entwicklung der Vorschrift

6Die Vorschrift wurde im Jahr 2021 mit dem Stammgesetz in das HGrStG aufgenommen.

7–10(E...

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