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NWB Nr. 11 vom Seite 852

MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN

Ungereimtheiten bei der steuerrechtlichen Behandlung des Arbeitszimmers 1996

von Dipl.-Finanzwirt Michael Seifert, Bonn/Troisdorf, und Dipl.-Finanzwirt Michael Heuser, Bonn

I. Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 1996

Das JStG 1996 hat die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer drastisch eingeschränkt (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b, § 9 Abs. 5 EStG). Wo bislang für einen unbeschränkten Kostenabzug - sei es als BA oder als WK - ein ausschließlich beruflich oder betrieblich genutztes Arbeitszimmer notwendig war, wird zukünftig von den FÄ zu prüfen sein, warum und in welchem Umfang eine Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer durchgeführt wird.

Ein voller Abzug der entstandenen Kosten ist nach wie vor möglich, wenn es sich bei dem häuslichen Arbeitszimmer um den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung handelt. Ein ”häusliches Arbeitszimmer” liegt seinem Charakter nach jedoch nicht vor, wenn es sich bei dem Arbeitszimmer um eine Betriebsstätte i. S. des § 12 AO handelt (so auch Broudre, DStR 1995 S. 1733). Der Charakter des häuslichen Arbeitszimmers tritt hinter die Qualifizierung als Betriebsstätte zurück. Auch insoweit ist ein voller Ko...