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BFH Urteil v. - I 103/60 S BStBl 1961 III S. 97

Gesetze: EStG 1951 § 4 Abs. 1EStG 1951 § 5EStG 1951 § 6 Ziff. 1

Leitsatz

Auch Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1951 ermitteln, können ein Gebäude, das sie zu einem Teil für den eigenen Betrieb und zu einem anderen Teil für eigene Wohnzwecke oder durch Vermietung an Fremde nutzen, unter Umständen in vollem Umfang zu ihrem Betriebsvermögen ziehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1961 III Seite 97
BAAAA-89952

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