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BFH Urteil v. - I 64/63 U BStBl 1965 III S. 656

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 1

Leitsatz

Ob mehrere gewerbliche Unternehmen, die sich in einer Hand befinden, einen einheitlichen Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 Abs. 1 GewStG darstellen, ist danach zu beurteilen, wie eng die objektiv zwischen ihnen bestehenden organisatorischen, wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen sind. Entscheidend ist das Gesamtbild der im Einzelfall vorliegenden Umstände. Ungleichartige Unternehmen sind in der Regel selbständige Gewerbebetriebe.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1965 III Seite 656
LAAAA-90182

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