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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 14 | Gewerbesteuer: Hinzurechnung der auf den Mieter umgelegten Grundsteuer

Grundsteuer, die vertraglich auf den Mieter oder Pächter eines Gewerbegrundstücks umgelegt wird, ist nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhof nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG gewerbesteuerrechtlich hinzuzurechnen. Der Bundesfinanzhof folgt damit der Auffassung der obersten Finanzbehörden der Länder. Die höchsten deutschen Steuerrichter argumentieren, dass die vertragliche Überwälzung von Nebenkosten auf den Mieter typischerweise zu einer Minderung der Miete führt.

Auch zur Gewerbesteuer haben wir ein aktuelles Urteil ausgewählt.

Der III. Senat des BFH hat entschieden: Die von einem gewerblichen Mieter nach dem Mietvertrag zu zahlende Grundsteuer ist dem Gewinn des Mieters hinzuzurechnen – nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG. Zu den Miet- und Pachtzinsen gehören nämlich auch solche Aufwendungen, die nach dem Gesetz zwar eigentlich vom Vermieter zu tragen sind, aber nach dem Vertrag vom Mieter übernommen werden.

Der Bundesfinanzhof folgt damit der Auffassung der obersten Finanzbehörden der Länder. Das FG Köln hatte dies in erster Instanz noch anders beurteilt. Wir hatten in unserer Februar-Ausgabe 2020 darüber berichtet.

Die höchsten deutschen Steuerrichter argumentieren: Die vertragliche Über...