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BFH Urteil v. - I R 179/72 BStBl 1974 II S. 427

Gesetze: GewStG § 30

Mehrgemeindliche Betriebstätte bei einem durch unterirdische Leitungen miteinander verbundenen Tanklager und einer Raffinerie

Leitsatz

Ein Tanklager und eine Raffinerie, die beide in verschiedenen Gemeinden liegen und durch unterirdische Leitungen miteinander verbunden sind, können eine mehrgemeindliche Betriebsstätte bilden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1974 II Seite 427
UAAAA-90957

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