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BFH Urteil v. - I R 227/75 BStBl 1978 II S. 160

Gesetze: StAnpG § 16GewStG § 30AO § 386FGO § 100

Bei Vorhandensein einer mehrgemeindlichen und einer anderen Betriebstätte ist der Gewerbesteuermeßbetrag in einem einheitlichen Verfahren zu zerlegen; zur Änderungsbefugnis bei Aufhebungsantrag gem. § 100 Abs. 1 FGO

Leitsatz

1. Zur Zerlegung des Gewerbesteuermeßbetrags bei Unternehmen der Erdölwirtschaft.

2. Die Zerlegung eines einheitlichen Gewerbesteuermeßbetrags kann nicht in der Weise in zwei getrennten Zerlegungsbescheiden vorgenommen werden, daß in einem Bescheid über die Zerlegung zwischen einer mehrgemeindlichen Betriebstätte und einer anderen Betriebstätte (Hauptzerlegung), im anderen Bescheid über die Zerlegung zwischen den zu der mehrgemeindlichen Betriebstätte gehörenden Gemeinden entschieden wird.

3. Zur Befugnis der Finanzgerichte, einen angefochtenen Bescheid zu kassieren, wenn der Kläger nur dessen Aufhebung begehrt hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1978 II Seite 160
DAAAA-91294

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