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BFH Urteil v. - VI R 236/71 BStBl 1975 II S. 14

Gesetze: EStG 1969 § 33

Kürzung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung um Ersatzleistungen Dritter

Leitsatz

Durch Krankheit entstandene Aufwendungen sind steuerlich nur in der Höhe als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, in der sie das Einkommen des Steuerpflichtigen tatsächlich und endgültig belasten. Bei der Ermittlung der Höhe der außergewöhnlichen Belastung sind auch solche Ersatzleistungen, Beihilfen und andere Erstattungsbeträge abzuziehen, die der Steuerpflichtige erst in einem späteren Kalenderjahr erhält.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 14
IAAAA-91009

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