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NWB-EV Nr. 9 vom Seite 283

Der Gesellschaftsvertrag bei vermögensverwaltenden Familiengesellschaften

Rechtliche und steuerliche Besonderheiten

Dr. Luise Hauschild und Kai Arnold

Die Errichtung einer vermögensverwaltenden Familiengesellschaft entspringt häufig dem Wunsch, das Familienvermögen zusammenzuhalten sowie steuerliche Vorteile zu erzielen und kann dazu dienen, die Rahmenbedingungen für die weitere gemeinsame Verwaltung in der nächsten Generation festzulegen. Die Motive für die Errichtung einer vermögensverwaltenden Familiengesellschaft sind ebenso vielfältig wie die Anforderungen an Rechtsform und Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages. Die Beratung und Planung muss daher genau auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sein und sowohl die gegenwärtige Situation, als auch künftige Entwicklungen angemessen berücksichtigen. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Entscheidungen, die bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages aus rechtlicher und steuerlicher Sicht zu treffen sind.

Teil 1 des Beitrags von Hauschild/Arnold finden Sie hier: NWB RAAAJ-18267

Teil 3 des Beitrags von Hauschild/Arnold finden Sie hier: NWB WAAAJ-24592

Kernaussagen
  • Bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages einer vermögensverwaltenden Familiengesellschaft gibt es einige typische Interessenlagen, die es zu berücksichtigen gilt. Die Interessen können aber im Einzelfall sehr individuell gelagert sein, so dass eine umfassende Aufklärung der Sach- und Interessenlage erforderlich ist.

  • Die Gestaltung des Gesellschaftsvertrages sollte nicht nur auf Basis der zum Zeitpunkt der Errichtung der Gesellschaft herrschenden Verhältnisse erfolgen, sondern auch spätere Entwicklungen, insbesondere den Tod des oder der Gründungsgesellschafter bereits angemessen berücksichtigen.

I. Typische Gestaltungsziele

Die Gestaltung des Gesellschaftsvertrages ist so individuell wie die Familie, für die er geschrieben wird, so dass es eine Vielzahl von zivil- und steuerrechtlichen Aspekten zu bedenken gilt. Im Folgenden werden einige typische praxisrelevante Problemfelder umrissen, die bei der Gestaltung beachtet werden müssen und – sofern steuerliche Themen betroffen sind – in der Diskussion mit der Finanzverwaltung immer wieder zu Problemen führen.

Bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages einer vermögensverwaltenden Familiengesellschaft steht i. d. R. der Zusammenhalt von Vermögen und Familie im Vordergrund. Davon ausgehend sind die folgenden typischen Gestaltungsziele hervorzuheben:

  • Beschränkung des Gesellschafterkreises,

  • Schutz vor Liquiditätsverlusten und Fremdzugriff,

  • Sicherung von Kontroll- und Gewinnrechten der übergebenden Generation,

  • Wahrung des Familienfriedens und Konfliktvermeidung.

In der Regel dient die vermögensverwaltende Familiengesellschaft auch der Optimierung der Nachfolgeplanung, so dass ein besonderes Augenmerk auf die Gestaltung der Nachfolgeklausel zu legen ist.

II. Typische Regelungen

1. Beschränkung des Gesellschafterkreises