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BFH Urteil v. - III R 194/84 BStBl 1989 II S. 216

Gesetze: AO 1977 §§ 41 Abs. 2, 42, 173 Abs. 2, 370 Abs. 1 Nr. 1FGO §§ 76 Abs. 1, 96 Abs. 1BGB § 117

- Anwendung der BFH-Rechtsprechung zur Frage der Steuerumgehung durch Einschaltung ausländischer Basisgesellschaften nur bei gesellschaftsrechtlicher Verflechtung - Abgrenzung zwischen Scheingeschäft und Rechtsgestaltungsmißbrauch - Prüfungsmaßstab des FG bei der Feststellung einer Steuerhinterziehung

Leitsatz

1. Die Rechtsprechung des BFH zur Frage der Steuerumgehung durch Einschaltung ausländischer Basisgesellschaften findet nur Anwendung, wenn zwischen den an der ausländischen Gesellschaft beteiligten Personen und inländischen Steuerpflichtigen eine gesellschaftsrechtliche Verflechtung besteht.

2. Zur Abgrenzung zwischen Scheingeschäft und Rechtsgestaltungsmißbrauch.

3. Zum Prüfungsmaßstab des FG bei Feststellung einer Steuerhinterziehung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1989 II Seite 216
BFH/NV 1989 S. 9 Nr. 3
XAAAA-92764

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