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BFH Urteil v. - VII R 33/91 BStBl 1992 II S. 781

Gesetze: AO 1977 §§ 45 Abs. 2 Satz 1, 218 Abs. 2BGB §§ 1967, 1975, 1984

Keine Beschränkung der Erbenhaftung bei Einkommensteuer, die auf aus dem Nachlaß nach dem Tode des Erblassers erzielte Einkünfte entfällt

Leitsatz

Einkünfte, die nach dem Tode des Erblassers aus dem Nachlaß erzielt werden, sind auch im Falle der Anordnung der Nachlaßverwaltung dem Erben zuzurechnen. Bei der auf diese Einkünfte entfallenden Einkommensteuer handelt es sich um eine Eigenschuld des Erben, für die die Beschränkung der Erbenhaftung nicht geltend gemacht werden kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 781
BFH/NV 1992 S. 57 Nr. 9
XAAAA-94225

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