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BFH Urteil v. - VII B 112/73 BStBl 1975 II S. 196

Gesetze: FGO § 139 Abs. 1, 3FGO § 149FGO § 148 Abs. 3 Satz 3FGO § 115 Abs. 2, 3, 4, 5

Leitsatz

1. Zur Grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache.

2. Der Frage, ob eine gerichtliche Entscheidung nach § 139 Abs. 3 Satz 3 FGO die für den Kostenbeamten bindende Feststellung enthält, daß ein Bevollmächtigter für das Vorverfahren tatsächlich zugezogen worden ist, kann eine grundsätzliche Bedeutung nicht beigemessen werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1975 II Seite 196
BFHE S. 409 Nr. 113,
UAAAB-00213

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