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BFH Urteil v. - V R 9/75 BStBl 1976 II S. 53

Gesetze: AO § 242AO § 96 Abs. 1

Leitsatz

Die nach § 96 Abs. 1 Nr. 2 AO getroffene Verfügung, eine zunächst uneingeschränkt gewährte Aussetzung der Vollziehung wegen der später eingetretenen Gefährdung des Abgabenanspruchs nunmehr an eine Sicherheitsleistung zu knüpfen (§ 242 Abs. 2 Satz 4 AO), kann von den Gerichten nur dahin geprüft werden, ob die Behörde beim Erlaß des angefochtenen Verwaltungsakts Inhalt und Ausmaß des ihr eingeräumten Ermessens beachtet hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 53
BFHE S. 14 Nr. 117,
CAAAB-00514

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