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BFH Urteil v. - I R 138/74 BStBl 1976 II S. 682

Gesetze: FGO § 69 Abs. 2FGO § 96 Abs. 1 Satz 1FGO § 118 Abs. 2

Leitsatz

1. Auch das Klageverfahren, welches einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gem. § 69 Abs. 2 FGO zum Gegenstand hat, ist ein summarisches Verfahren. Daher sind in ihm nur präsente Beweismittel zugelassen.

2. Der BFH kann in dem sich an das Klageverfahren (1.) anschließenden Revisionsverfahren - anders als in Beschlußverfahren wegen Aussetzung der Vollziehung - Beweise nicht selbst würdigen.

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 682
BFHE S. 373 Nr. 119,
AAAAB-00798

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