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BFH Urteil v. - V R 67/75 BStBl 1978 II S. 310

Gesetze: FGO § 57FGO § 63FVG § 17

Leitsatz

Tritt aufgrund eines Organisationsaktes i.S. des FVG § 17 während des finanzgerichtlichen Verfahrens eine Änderung in der Zuständigkeit des beklagten Finanzamts ein (Veränderung der Bezirksgrenzen), so wird das nunmehr zuständige Finanzamt Beteiligter am Verfahren.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1978 II Seite 310
BFHE S. 299 Nr. 124,
NAAAB-01316

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