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NWB Nr. 50 vom Seite 4037

EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz verabschiedet – Übersicht über die aktuellen Steuerrechtsänderungen

von Ministerialrat Florian Scheurle und und Regierungsamtmann Kai Brockmann, Berlin

Der Bundesrat hat am dem vom Deutschen Bundestag am beschlossenen Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz – EURLUmsG) zugestimmt.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom ist im parlamentarischen Verfahren teilweise geändert und ergänzt worden. Besonders umstrittene Regelungen im Steuerberatungsgesetz sind aus dem Gesetzentwurf gestrichen worden; sie sollen im Rahmen einer umfassenden Überarbeitung des Steuerberatungsrechts im Jahre 2005 geprüft werden.

Das Gesetz tritt grundsätzlich am Tag nach seiner Verkündung im BGBl in Kraft (Art. 22 Abs. 1 EURLUmsG). Besondere Inkrafttretensregelungen für einzelne Regelungen werden im jeweiligen Kontext erläutert. S. 4038

Soweit das EURLUmsG für einzelne Vorschriften keine besondere Anwendungsvorschrift enthält, sind die Änderungen erstmals für den VZ 2004 anzuwenden (§ 52 Abs. 1 EStG). § 52 Abs. 1 EStG i. d. F. des Alterseinkünftegesetzes v. , BGBl 2004 I S. 1427, der die allgemeine Anwendungsregelung auf den VZ 2005 fortschreibt, tritt erst am in Kraft, vgl. Art. 18 Abs. 3 des Alterseinkünftegesetzes.

Neben rein redaktionellen Korrekturen und Anpassungen enthält das Ges...