Lehrbuch Buchführung und Bilanzsteuerrecht

8. Aufl. 2009

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61311-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-63108-5

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Lehrbuch Buchführung und Bilanzsteuerrecht (8. Auflage)

Teil C: Besonderheiten bei Personengesellschaften

Abschnitt 1: Handelsrechtliche Grundlagen

I. Allgemeines

1301Für Personengesellschaften gelten grundsätzlich die gleichen Buchführungsregeln wie für Einzelunternehmen. Unterschiede ergeben sich jedoch aus der Rechtsform. Dabei müssen natürlich auch handelsrechtliche Besonderheiten Berücksichtigung finden. Folgende Personengesellschaften sollen im Folgenden besprochen werden:

  • die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) als Grundfall,

  • die OHG (offene Handelsgesellschaft),

  • die KG (Kommanditgesellschaft),

  • die GmbH & Co. KG und

  • die stille Gesellschaft.

Darüber hinaus sind weitere Gesellschaftsformen denkbar, die hier nicht weiter besprochen werden sollen.

II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts

1302Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz GbR oder BGB-Gesellschaft genannt) ist in den §§ 705740 BGB geregelt. Diese Rechtsform gilt als Grundtyp einer Personengesellschaft. Daher gelten diese Vorschriften grundsätzlich auch für die anderen Gesellschaften.

1. Rechtsfähigkeit einer GbR

1303Im Gegensatz zu juristischen Personen ist die GbR nicht voll rechtsfähig. Dennoch ist sie mit gewissen Rechtspflichten ausgestattet. So kann sie zum Beispiel selber vor Gericht klagen aber...

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