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NWB Nr. 39 vom Seite 2920

Grunderwerbsteuer: Keine Umqualifizierung einer Bauverpflichtung des Erwerbers in eine Verpflichtung des Veräußerers

Hans-Christoph Graessner

Einheitliches Vertragswerk heißt das Schlüsselwort, wenn die Finanzverwaltung bei Erwerb eines Grundstücks nicht nur den Kaufpreis für das Grundstück, sondern auch die Baukosten zur Ermittlung der Grunderwerbsteuer heranziehen will („große Grunderwerbsteuer“). Steigende Grunderwerbsteuersätze verschärfen die hieraus resultierenden Folgen. Ausgangspunkt für das einheitliche Vertragswerk ist die Rechtsprechung des BFH. Dieser hat anhand von Einzelfallentscheidungen über Jahrzehnte eine Vielzahl von Indizien zum einheitlichen Vertragswerk aufgestellt. Ist die Bebauung in zeitlicher Nähe zum Erwerb eines Grundstücks geplant, besteht aufgrund der Vielzahl von Indizien schnell das Risiko des Anfalls der großen Grunderwerbsteuer. Betroffen sind nicht nur die typischen „Bauherrenfälle“, sondern auch Sachverhalte, bei denen sich das Risiko eines einheitlichen Vertragswerks nicht unmittelbar aufdrängt. So ist es nicht verwunderlich, dass in regelmäßigen Abständen immer wieder neue Fragestellungen in diesem Zusammenhang durch den BFH zu klären sind. In zwei aktuellen Urteilen vom (II R 4/15, nv NWB QAAAF-81828 und II R 5/15 NWB ZAAAF-81838) hatte der BFH darüber zu...