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NWB Nr. 8 vom Seite 590

Aufklärungspflichten des Verkäufers vs. Due-Diligence-Prüfung durch den Käufer beim Unternehmenskauf

LG Hamburg verschärft die Anforderungen für den Käufer

Michael Bisle

[i]infoCenter „Unternehmenskauf“ NWB XAAAD-92100 Im Rahmen von Unternehmenskäufen wird in der Praxis zur Beurteilung von Risiken der geplanten Transaktion regelmäßig eine sog. Due-Diligence-Prüfung durch den Käufer durchgeführt. Das gibt Anlass, im Folgenden das Verhältnis von Aufklärungspflichten des Verkäufers einerseits und den Informationspflichten des Käufers in Form einer Due-Diligence-Prüfung beim Unternehmenskauf näher zu beleuchten.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Due-Diligence-Prüfung als zentrales Element beim Unternehmenskauf

Im Vorfeld eines [i]infoCenter „Due Diligence (HGB)“ NWB DAAAD-83493 Unternehmenskaufs führt in der Praxis der Käufer i. d. R. eine Due-Diligence-Prüfung durch. Der Begriff „due diligence“ (zu Deutsch „erforderliche Sorgfalt“ oder „Sorgfaltsmaßstab“) stammt aus dem anglo-amerikanischen Rechtskreis und bezeichnet im Zusammenhang mit einem Unternehmenskauf die umfassende Prüfung des Zielunternehmens in rechtlicher, wirtschaftlicher, steuerlicher und technischer Hinsicht. Der Käufer soll mittels der Due-Diligence-Prüfung ein Gesamtbild über das Zielunternehmen erhalten, so dass ein anfänglicher Informations- und Wisse...